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OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 14/2002 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit oder Drogenabhängigkeit; Zurückstellung der Strafvollstreckung, wenn die vom Antragsteller konsumierten Suchtstoffe nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen
- Judicialis
BtMG § 35
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 35
Zurückstellung, Strafvollstreckung; Alkoholabhängigkeit; Medikamentenabhängigkeit; Drogenabhängigkeit; Betäubungsmittel; Ermessensentscheidung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 14/02
Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -). - OLG Hamm, 15.04.1999 - 1 VAs 9/99
Fehlender Ursachenzusammenhang zwischen Straftat und Betäubungsmittelbhängigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 14/02
Alkoholiker bzw. Medikamentensüchtige sind hierin nicht erwähnt, so dass Alkoholabhängige bzw. Medikamentensüchtige eine Zurückstellung der Strafvollstreckung über § 35 BtMG nicht erreichen können (OLG Hamm, Beschluss vom 15. April 1999 - 1 VAs 9/99). - OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 12/02
Zurückstellung, Strafvollstreckung, Alkoholabhängigkeit, …
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 14/02
1 VAs 12/2002 OLG Hamm 1 VAs 14/2002 OLG Hamm. - OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 14/02
Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -). - OLG Karlsruhe, 07.09.1998 - 2 VAs 29/98
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 14/02
Einen solchen Fall hatte auch das OLG Karlsruhe in der vom Verteidiger zitierten Entscheidung (Strafverteidiger 1998, 672) zu entscheiden.
- OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 12/02
Zurückstellung, Strafvollstreckung, Alkoholabhängigkeit, …
1 VAs 12/2002 OLG Hamm 1 VAs 14/2002 OLG Hamm.